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Vertrag über Werbeanzeige

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Online-Werbung

GoJust, Hans-Dieter Just (im folgenden GoJust) betreibt im Internet Internetplattformen. Auf diesen können Werbeanzeigen geschaltet werden, z.B. Banner, Links oder Textanzeigen. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werbeschaltungen auf diesen Plattformen und Newslettern.
1. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Vertragspartner eines Werbeauftrages ist als Auftragnehmer GoJust und der Auftraggeber.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäfts-bedingungen sowie die Preisliste von GoJust, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium.
2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

* aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
* aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
* aus einer Anzeige in einem Newsletter.

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch eMail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, wenn nichts anderes vereinbart wird, im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dieser von der Werbeagentur namentlich benannt werden. BLOCH Design ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbung-treibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die GoJust nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dennoch den vollen Preis für die Werbeschaltung zu bezahlen.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel an GoJust rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

(2) Die Pflicht GoJust zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Die Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Ablehnungsbefugnis

(1) GoJust behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

* deren Inhalte oder die Inhalte zu der verlinkten Website oder der angeschlossenen Seiten (Links, Querverweise) gegen geltendes Recht verstoßen, pornographische, unmoralische oder menschenverachtende Inhalte aufweisen, oder
* deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
* deren Veröffentlichung für GoJust wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann GoJust ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt GoJust im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird GoJust von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt GoJust sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Gewährleistung durch GoJust

(1) GoJust gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung herzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

* durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder
* durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
* durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
* durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
* durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 2 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt nach Wahl von GoJust entweder die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls, oder die Werbung wird für einen dem Zeitraum des Ausfalls entsprechende Zeit länger als gebucht geschaltet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftrag-geber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Auftrag.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

(4) Wenn der Mangel durch vom Auftraggeber eingereichte mangelhafte Vorlagen verursacht wurde, besteht kein Anspruch aus Gewährleistung.
11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die GoJust nicht zu vertreten hat, etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern, Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von GoJust bestehen.
12. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen GoJust aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von GoJust, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. In den letzten beiden Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatz-ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
13. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.

Für von GoJust bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von GoJust mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von GoJust zu halten.
14. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. GoJust kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen GoJust, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Kündigung und Laufzeit

(1) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per eMail erfolgen.

(2) GoJust kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn dieser sich dafür entscheidet das Web-Angebot einzustellen oder wesentlich zu verändern oder zu verkaufen. Daraus erwachsen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche. Bereits geleistete Entgelte werden zurückgewährt.

(3) Verträge ohne Laufzeit: Der Anzeigen-Vertrag endet nach Ablauf der bestellten Werbeschaltung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gerechnet wird ab dem Datum der ersten Veröffentlichung der Anzeige.

(4) Verträge mit Laufzeit: Der Anzeigen-Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, wenn nicht rechtzeitig 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich vom Auftraggeber gekündigt wird. Gerechnet wird ab dem Datum der ersten Veröffentlichung der Anzeige.

(5) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.

(6) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für GoJust insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß den Punkten 8. und 9. dieses Vertrages nachhaltig verletzt.
16. Informationspflichten von GoJust

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es GoJust, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:

* die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (außer einfache Textlinks)
* die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

17. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
18. Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Einbeck.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Göttingen. Soweit Ansprüche von GoJust nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

(3) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Göttingen vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.



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